Der Tod eines lieben Familienmitglieds oder eines guten Freundes ist ein tiefgreifender Einschnitt in das Leben aller Beteiligten. Nach der würdevolle Beerdigung steht aber stets auch die Aufteilung des Erbes im Raum.
Nicht immer läuft diese ohne Reibungen ab. Als Rechtsanwalt für Erbrecht kann ich Sie umfassend begleiten, beraten und mich dafür einsetzen, dass Ihre Ansprüche erfüllt werden.
Als erfahrener Anwalt für Erbrecht weiß ich, dass Fragen und Probleme in diesem Rechtsbereich unter den Beteiligten nicht immer rasch geklärt werden können.
Häufig sind gar keine oder nur geringe Kenntnisse über die eigenen Rechte und Pflichten im Bereich des Erbrechts vorhanden. Dies betrifft zum Beispiel die Fragen, ob Pflichtteile auszuzahlen sind oder wie mit Nachlassgegenständen zu verfahren ist. Da das Gesetz im Erbrecht bestimmte Fristen vorsieht, ist bei einem Erbfall oftmals Eile geboten, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können.
Kompliziert wird es auch, wenn bereits zu Lebzeiten vom Erblasser Übertragungen vorgenommen worden sind. Hier stellt sich im Erbrecht die Frage nach Ausgleichungen und Anrechnungen, um den Willen des Erblassers auch zur Geltung zu bringen. Auch in diesen schwierigen Fällen bin ich für Sie der richtige Ansprechpartner und vertrete Sie.
Ich biete Ihnen als Rechtsanwalt für Erbrecht eine unverbindliche Erstberatung, in der wir uns gemeinsam mit Ihrem Fall und den damit verbundenen Fragen auseinandersetzen. Sie erhalten bereits in der Erstberatung wichtige Ratschläge, die Sie anwenden können. Weiterhin schauen wir uns gemeinsam an, ob eine außergerichtliche oder gerichtliche Vorgehensweise ratsam ist.