Erstberatung
Im Rahmen einer Erstberatung wird Ihre Rechtsangelegenheit umfassend geprüft und Sie erhalten eine Einschätzung der Erfolgsaussichten und Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise.
Wenn ein außergerichtliches oder gerichtliches Tätigwerden erforderlich ist, werden Ihnen hierfür die voraussichtlichen weiteren Kosten berechnet.
Beachten Sie bitte, dass die Erstberatung nicht kostenlos ist. Die Kosten werden jedoch bei einer weiteren Tätigkeit in voller Höhe angerechnet, das heißt, dass diese Kosten von den
weiteren entstehenden Kosten abgezogen werden.
Eine Anfrage zu den voraussichtlichen Kosten der Erstberatung können Sie gerne kostenfrei und absolut unverbindlich hier stellen.