Meine Tätigkeit ist auf folgende Rechtsgebiete ausgerichtet:

   

1) Das allgemeine Zivilrecht, also zum Beispiel die Überprüfung von Ansprüchen aus Miet-, Werk-, Darlehens- oder Kaufverträgen und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Einen großen Anteil machen hier auch online geschlossene Kaufverträge aus, bei denen die Ware nicht oder nicht mangelfrei geliefert wird oder wo der Kunde den Vertrag widerrufen möchte.

 
     
  2) Das Mietrecht, in welchem ich sowohl für Vermieter als auch für Mieter tätig bin und für Sie zum Beispiel die Möglichkeiten von Mieterhöhungen oder Kündigungen sowie die Rechtmäßigkeit von Betriebskostenabrechnungen oder Mietkürzungen überprüfe.

3) Das Wohnungseigentumsrecht, also zum Beispiel die Geltendmachung von Hausgeldforderungen gegenüber einzelnen Miteigentümern und die Überprüfung von gegenseitigen Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis. Hier vertrete ich Wohnungseigentümergemeinschaften auch bei der Realisierung von Forderungen gegenüber Miteigentümern im Zwangsversteigerungsverfahren.

 

 

       

4) Das Erbrecht, also zum Beispiel die Überprüfung von Ansprüchen, die Ihnen als Pflichtteilsberechtigtem oder als Erben zustehen. Hier helfe ich Ihnen auch bei komplizierten Fallgestaltungen, welche sich immer wieder bei lebzeitigen Schenkungen (insbesondere Grundstücksübertragungen) im Zusammenhang mit Pflegeleistungen oder der Bestellung eines Wohnrechts/Nießbrauchs zeigen.

   

5) Das Familienrecht, nämlich zum Beispiel die Vertretung in Scheidungsverfahren, die Berechnung von Unterhaltsansprüchen, die Vereinbarung von Umgangsrechten mit gemeinsamen Kindern und die Überprüfung von Zugewinnausgleichsansprüchen.

 
               

6) Das Verkehrsrecht, also in zivilrechtlicher Hinsicht zum Beispiel die Überprüfung von Schadensersatzansprüchen sowie von Ausgeichsansprüchen für Ihre erlittenen Unannehmlichkeiten und Schmerzen. Daneben umfasst das Verkehrsrecht auch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr, wie zum Beispiel das Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen und das Entfernen von einer Unfallstelle.

 

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Problem einem dieser Rechtsgebiete zuzuordnen ist, so rufen Sie einfach an. Für das Gespräch und eine erste Einschätzung entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.